Grundsätze der Maschinenvermittlung


  • Sowohl die Vermittlung als auch die Abrechnung des überbetrieblichen Maschineneinsatzes erfolgt über die Geschäftsstelle.
     
  • Die in der Richtpreisliste genannten Verrechnungssätze für den überbetrieblichen Maschineneinsatz werden von der Vorstandschaft des MR Freising e.V. beschlossen. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind abweichende Vereinbarungen möglich. Besondere Verhältnisse können dies erforderlich machen und sind auf dem Arbeitsbeleg zu vermerken. Die eingesetzten Schlepper sollten in ihrer Größe den Arbeitsmaschinen angemessen sein.
     
  • Soweit Maschinen und Geräte ohne Bedienungsmann ausgeliehen werden, sind sie nach Beendigung der Arbeit unverzüglich im übernommenen Zustand dem Eigentümer zurückzugeben.
     
  • Grundlage der bargeldlosen Abrechnung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist immer der bei der Geschäftsstelle eingereichte Arbeitsbeleg. Direktabrechung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schadet der Selbsthilfeorganisation Maschinenring, ist satzungswidrig und daher zu unterlassen. Leistungen berechnen wir im Namen und für Rechnung der Auftragnehmer.
     
  • Für Schäden an geliehenen Geräten, die durch falsche Bedienung oder Fremdkörper entstehen, haftet der Leiher.

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