Antragstellung Agrardieselrückvergütung

Antragstellung Agrardieselrückvergütung

Antragstellung Agrardieselrückvergütung

Der Zoll hat die Antragstellung zur Agrardieselrückvergütung für das Entlastungsjahr 2020 aufgrund rechtlicher Vorgaben überarbeitet. Die bisherige Hybrid-Antragstellung (Ausfüllen online, Erzeugen und Unterschreiben des komprimierten Antrags und anschließender Versand an die Agrardieselstelle) steht nicht mehr zur Verfügung.

Neu ist die Antragstellung über das BuG-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal). Alternativ ist die Antragstellung per Papierantrag nach wie vor möglich.

Da es aktuell noch keinen Dienstleisterzugang ins BuG-Portal gibt, werden wir vom Maschinenring bis auf weiteres mit der Papiervariante arbeiten.

Die Anträge in der langen Variante und als vereinfachte Variante können sie sich downloaden.

Falls sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, melden sie sich bitte unter 08167/9588610.


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